Stationäre Familienhilfe
Das ganze Angebot richtet sich an Familien mit bis zu 3 Kindern ohne Altersbegrenzung. Auf der Grundlage des Clearingauftrags werden Ressourcen und Kompetenzen, die für ein selbstständiges Zusammenleben notwendig sind, herausgearbeitet und beschrieben, sowie daraus resultierende Entwicklungsperspektiven für die Familie aufgezeigt und bearbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 27 Abs. 2 SGB VIII.
An 24 Stunden täglich betreuen wir in unserer über 900 qm großen Einrichtung mit viel Engagement die Familien. Jedes der 11 separaten Appartements hat zwei Zimmer sowie ein großzügiges Bad. Unser Raumkonzept beinhaltet weiterhin mehrere Gemeinschaftsräumlichkeiten, die zur Begegnung und gemeinsamen Aktivitäten einladen. Für unsere jüngsten Gäste haben wir verschiedene Spielbereiche eingerichtet.
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