Clearingstelle Waldhaus
In der Clearingstelle Waldhaus werden unbegleitete minderjährige Geflüchtete im Alter von 14 bis 17 Jahren während der Zeit der weiteren Perspektivenentwicklung betreut und versorgt.
Die Aufnahme erfolgt ausschließlich im Rahmen des § 42 SGB VIII oder § 42a SGB VIII.