Mobile Betreuung für Familien
Die mobile Betreuung für Familien nach § 19 SGB VIII richtet sich an (werdende) Mütter:Väter oder nonbinäre Personen mit Säuglingen oder Kindern unter 6 Jahren und deren Geschwisterkindern.
In durch die Cluster Jugendhilfe zur Verfügung gestellten Wohnungen haben Eltern mit ihren Kindern die Möglichkeit, eine selbstständige Lebensführung auszuprobieren, ohne auf die intensive Unterstützung von Fachkräften verzichten zu müssen.
Das Ziel der Hilfe ist, die Eltern zu einem eigenständigen und selbstverantwortlichen Leben in der Gesellschaft zu befähigen, in denen sich ihre Kinder in einer sicheren Umgebung körperlich, geistig und emotional gesund entwickeln können.
Die mobile Betreuung ist die richtige Wahl, wenn die ambulanten Hilfen nicht ausreichend sind und eine vollstationäre 24-stündige-Betreuung (noch) nicht erforderlich oder zielführend ist. Sie ist intensiver, alltagsnäher und sozial integrierter als ambulante Hilfeformen. Sie bietet Familien mit Belastungen eine tragfähige (Zwischen-)Lösung, bietet engmaschige Betreuung in klaren Rahmenstrukturen im geschützten Wohnsetting und kann individuell an soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedingungen einer Familie angepasst werden.
Für Familien mit multiplen Problemlagen, psychischen Erkrankungen oder zu geringem Zugang zu Hilfesystemen ist die mobile Betreuung eine niedrigschwellige, aber stabile Brücke zwischen Selbstständigkeit und notwendiger Unterstützung – ohne eine oft als belastend empfundene Atmosphäre vollstationärer Einrichtungen im Gruppenkontext, besonders für Menschen mit sozialen Ängsten. Die Familien leben in Wohnungen, erleben sich als handlungsfähig und nicht ‚untergebracht‘.